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Pflegeversicherung

30 Aug

Pflegeversicherung

Wer zahlt die Pflege zu Hause oder den Heimaufenthalt, wenn das Pflegegeld nicht reicht?

In den meisten Fällen übersteigen die Kosten für die Pflege, sowohl stationär als auch mobil zu Hause, die gesetzliche Leistung bei weitem. Da kommen auf den Pflegebedürftigen monatliche Zusatzkosten von einigen Hundert oft sogar Tausend Euro zu. Zuerst wird das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung herangezogen – inklusive der Immobilie(n). Nach kurzer Zeit ist dieses dann aufgebraucht und dann tritt das Sozialamt an den Ehepartner und dann an die Kinder heran. Diese sind per Gesetz verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Eltern zu zahlen, was in der Regel eine hohe finanzielle Belastung darstellt. Auch mögliche Ansprüche auf Rückgängigmachung von Schenkungen werden in diesem Zusammenhang durch das Sozialamt geprüft. Ist beispielsweise der Schenker nach vollzogener Schenkung außerstande die Pflege- bzw. Heimpflegekosten zu bestreiten, so kann dieser sein Geschenk nach § 528 I BGB noch innerhalb einer Frist von zehn Jahren zurückfordern, was im Bedarfsfall vom zuständigen Sozialamt, das für die Heimunterbringungskosten aufkommt, auch verlangt und durchgesetzt wird.

Abhilfe schafft eine private Pflegezusatzversicherung, die einerseits dem Pflegebedürftigen eine rundum hochwertige Pflege in menschenwürdiger Umgebung garantiert und zugleich den Partner und die Kinder vor dem finanziellen Ruin bewahrt. Partner sollten sich gegenseitig absichern sowie Eltern und Kinder ebenfalls. Wer rechtzeitig damit anfängt, kann sich zu geringen Beiträgen voll umfänglich absichern.

Wir vergleichen für Sie die verschiedenen Tarife auf Beitrag und Leistung, die sehr unterschiedlich ausfällt. Nutzen Sie unser Know – how  zu Ihrem Vorteil!

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